Förderung: Zuschuss für Berufsschülerinnen und -schüler zu Kosten der Unterbringung und Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.11.2019

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular benötigen Sie außerdem: 


Nach Erhalt der Zuwendung und spätestens drei Monate nach Ablauf des Schuljahres:


Verfahrensablauf

Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten können die Zuwendung beantragen. 


Voraussetzungen

Sie können Zuwendungen erhalten, wenn Sie:

oder wenn Sie

Zusätzlich:

Sollte bei Ihnen eine Behinderung vorliegen, kann dies bei der Anerkennung der täglichen benötigten Gesamtzeit zu Ihrem Vorteil berücksichtigt werden.


Volltext

Sie können als Berufsschülerinnen beziehungsweise als Berufsschüler, sofern Sie in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und dort eine Ausbildung absolvieren sowie eine Landesfachklasse oder überregionale oder bundesland-übergreifende Fachklasse besuchen, eine Zuwendung erhalten. Als Schülerin beziehungsweise Schüler eines beruflichen Vollzeitbildungsganges mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern und ab 30 Jahren können Sie ebenso die Zuwendung erhalten.
Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung haben Sie nicht.

Sie können die Zuwendungen nur erhalten, wenn Ihre Ausbildungsvergütung nicht höher als EUR 750,00 brutto monatlich ist.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Hin- und Rückweg inklusive Wege- und Wartezeiten von Ihrem Ausbildungs- oder üblichen Wohnort zur beruflichen Schule mehr als drei Stunden benötigen und deshalb eine auswärtige Unterkunft nutzen.

Die Zuwendung beträgt EUR 350,00 pro Schuljahr für die auswärtige Unterkunft.
Für die Fahrtkosten erhalten Sie zusätzlich folgende Zuwendungen: Bei einer Strecke von bis zu 300 Kilometer vom Ausbildungs- oder Wohnort bis zur beruflichen Schule können Sie EUR 280,00 und bei einer Strecke über 300 Kilometer EUR 560,00 je Schuljahr erhalten.

Die Zuwendungen müssen Sie in jedem Schuljahr neu beantragen.


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle(n)

Referat VII 220 - Schulaufsicht berufliche Schulen
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frank Buchholz (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-17220