Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Zuschuss für das Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie bei Menschenhandel beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für Einrichtungen, die der Beratung und Hilfe der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und einer betriebenen Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.


Fristen

Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31.08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Zuwendungsempfänger ist eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts mit Sitz und betriebener Einrichtung in MecklenburgVorpommern
  • Einrichtung verfügt über ein von der Bewilligungsbehörde gebilligtes Konzept
  • Erstantragstellung erfolgt vor Abschluss der Arbeitsverträge
  • Beschäftigte in Einrichtungen sollen staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/-innen sein
  • spezielle Voraussetzungen je nach Art der Einrichtung

Verfahrensablauf

  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.
  • Die Zuwendung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept
  • Finanzierungsplan
  • Organisations- und Stellenplan

Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt