Förderung: Zuschuss für das Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie bei Menschenhandel beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für Einrichtungen, die der Beratung und Hilfe der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und einer betriebenen Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.


Fristen

Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31.08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt