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Förderung: Zuschuss zur Kriminalitätsvorbeugung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.01.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen

Wer wird gefördert?

Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind

Wie wird gefördert?

  • für Kommunale Präventionsräte: Festbetragsfinanzierung bezogen auf die Einwohnerzahl des Vorjahres
  • für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die beantragte Förderung den Betrag von EUR 1.000 grundsätzlich nicht unterschreiten.

Verfahrensablauf

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Projektbeschreibung
  • detaillierter Finanzierungsplan
  • Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
  • gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers

Zuständigkeit

Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Über die Bewilligung der Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde grundsätzlich unter Berücksichtigung des Votums des Beirates des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung.


Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • detaillierter Finanzierungsplan
  • Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
  • gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers

Voraussetzungen

  • Sitz und Wirkungskreis des Zuwendungsempfängers im Land M-V
  • keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
  • Besondere Anforderungen für Projekte zur Thematik „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung sowie Projektinhalt)
  • für Kommunale Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte: Erfüllung von Mindeststandards

Zuständige Stelle(n)

Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt