Förderung: Zuschuss zur Kriminalitätsvorbeugung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.01.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen

Wer wird gefördert?

Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind

Wie wird gefördert?


Verfahrensablauf

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:


Zuständigkeit

Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Über die Bewilligung der Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde grundsätzlich unter Berücksichtigung des Votums des Beirates des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt