Amt Franzburg-Richtenberg

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Förderung: Zuschuss für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Maßnahme hat frauen- und gleichstellungspolitische Zielsetzung
  • Zuwendungsempfänger ist ein rechtsfähiger, eingetragener Verein oder Verband mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder eine Gemeine bzw. ein Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns
  • Eigenanteil des Trägers beträgt mindestens 20%

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan
  • Ob ggf. noch weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Verfahrensablauf

  • Mit der beabsichtigten Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Bearbeitungsdauer

  • bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel kurzfristige Bearbeitung

Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2022 - Förderung II – 3
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt