Förderung: Zuschuss für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2022 - Förderung II – 3
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt