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Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen


Volltext

Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Verfahrensablauf

formloses Antragsverfahren


Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Vorhabens


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V


Fachlich freigegeben am

26.06.2019

Zuständigkeit

Untere Naturschutzbehörden


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt


Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115