Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 17 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 12 Absatz 6 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V)
- Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (NatSchKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
26.06.2019Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörden
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Volltext
Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Vorhabens
Verfahrensablauf
formloses Antragsverfahren
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt