Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis oder einer vorläufigen Stellvertretererlaubnis
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Monaten befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich – ggf. auch wiederholt – verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, verzögert.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde ggf. auch über das Internet.
Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Weiterführende Informationen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltungen bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden unterstützen bei der Antragstellung.
Volltext
Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefüllter Antrag
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung