Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.02.2019

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Weitere Kosten entstehen für:

Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis oder einer vorläufigen Stellvertretererlaubnis


Fristen

Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Monaten befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich – ggf. auch wiederholt – verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, verzögert.


Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde ggf. auch über das Internet.


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.


Weiterführende Informationen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltungen bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden unterstützen bei der Antragstellung.


Volltext

Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703