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Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
Volltext
Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Formular Änderung der Registerdaten
Voraussetzungen
Änderung der eintragungspflichtigen Daten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern
Verfahrensablauf
Einreichung der geänderten Daten per Formular
Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK
Fristen
Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.10.2019
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse Ernst-Barlach-Str. 1-3 18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Adresse Heilgeiststr. 34 18439 Stralsund, Hansestadt (Geschäftsstelle Stralsund)
info(at)rostock.ihk.de
Zuständiger Mitarbeiter Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz) 0381 338-650
datenschutz(at)rostock.ihk.de