Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen


Volltext

Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Formular Änderung der Registerdaten


Voraussetzungen

Änderung der eintragungspflichtigen Daten


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern


Verfahrensablauf


Fristen

Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

14.10.2019

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650