Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Kopie der Gewerbeanmeldung
Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenrahmen: 10,20 - 767,00 EUR je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person
Hinweise (Besonderheiten)
örtliche Straßenverkehrsbehörde
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.05.2020
Zuständigkeit
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde sowie Ämter und amtsfreie Gemeinden