Verkehr: Ausnahmegenehmigung beantragen


Volltext

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Hinweise (Besonderheiten)

örtliche Straßenverkehrsbehörde


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.05.2020

Zuständigkeit

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde sowie Ämter und amtsfreie Gemeinden


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt