Amt Franzburg-Richtenberg

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Öffnungszeiten des Amtes

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Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

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Pflegestützpunkte: Beratung erhalten


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.02.2020

Erforderliche Unterlagen

Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Verfahrensablauf

Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten.

Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite.

Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.

Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:

  • Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse), 
  • Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Standort Stralsund Marienstraße 1, 18439 Stralsund 

E-Mail:  PflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de

Sozialberater: 03831 357-1801

Pflegeberater: 03831 357-1802

Öffnungszeiten:

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und  12.00 - 16.00 Uhr

Standort Bergen auf Rügen  Gingster Chausee 5a, 18528 Bergen auf Rügen

 E-Mail:  PflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de

Sozialberater: 03831 357-1803

Pflegeberater: 03831 357-1804

Öffnungszeiten:

Dienstag         08.00 - 12.30 Uhr

Donnerstag    08.00 - 12.30 Uhr und  14.00 - 18.00 Uhr

Standort Ribnitz-Damgarten  Gänseweg 2, 18311 Ribnitz-Damgarten 

E-Mail:  PflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de

Sozialberater: 03831 357-1807

Pflegeberater: 03831 357-1808

Öffnungszeiten:

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und  12.00 - 16.00 Uhr

Außensprechstunde Grimmen  Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen

2. Mittwoch im Monat


    Zuständigkeit

    Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten


    Voraussetzungen

    Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht 


    Zuständige Stelle(n)

    Pflegestützpunkt
    Adresse
    Gänsestraße 2
    18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
    Adresse
    Marienstraße 1
    18439 Stralsund, Hansestadt
    Adresse
    Gingster Chaussee 5a
    18528 Bergen auf Rügen, Stadt