Pflegestützpunkte: Beratung erhalten
Handlungsgrundlage(n)
- § 92c Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB IV)
- § 4 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
24.02.2020Erforderliche Unterlagen
Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Verfahrensablauf
Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten.
Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite.
Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.
Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:
- Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse),
- Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt),
- Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt),
- Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).
Standort Stralsund Marienstraße 1, 18439 Stralsund
E-Mail: PflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de
Sozialberater: 03831 357-1801
Pflegeberater: 03831 357-1802
Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 12.00 - 16.00 Uhr
Standort Bergen auf Rügen Gingster Chausee 5a, 18528 Bergen auf Rügen
E-Mail: PflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de
Sozialberater: 03831 357-1803
Pflegeberater: 03831 357-1804
Öffnungszeiten:
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Standort Ribnitz-Damgarten Gänseweg 2, 18311 Ribnitz-Damgarten
E-Mail: PflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de
Sozialberater: 03831 357-1807
Pflegeberater: 03831 357-1808
Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 12.00 - 16.00 Uhr
Außensprechstunde Grimmen Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
2. Mittwoch im Monat
Zuständigkeit
Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Voraussetzungen
Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht
Zuständige Stelle(n)
Pflegestützpunkt
Adresse
Gänsestraße 2
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt