Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.
Verfahrensablauf
Beratungstermin vereinbaren
Volltext
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
Beratung und persönliche Unterstützung,
Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Fristen
Einzelfallabhängig
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.
Voraussetzungen
Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 21.60 - HzL / Grundsicherung Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstr. 12 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstr. 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt