Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.12.2018

Erforderliche Unterlagen

Mindestens:

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei den Ämtern, Gemeinden und Städten.


Verfahrensablauf

Beratungstermin vereinbaren


Volltext

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.


Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig


Fristen

Einzelfallabhängig


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)