Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Volltext
Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:
Familienname
Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
Vornamen
Doktorgrad
Tag der Geburt
Ort der Geburt
Anschrift
Dokumentenart
dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.