Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten


Volltext

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4


Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703