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News-Ticker


Fischereischein aus anderem Bundesland: Umtausch beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Gebühr
Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)
Weiterführende Informationen
Beantragung auf Vollmacht:
§ 14 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz MV: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
Volltext
Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.
Voraussetzungen
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefonnummer: 0381 / 40 35 0
Fax: 0381/ 400 15 10
E-Mail: poststelle@lallf.mvnet.de
Formulare
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Fischereischein des anderen Bundeslandes
- Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)
Zuständige Stelle(n)