Fischereischein aus anderem Bundesland: Umtausch beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.02.2021

Gebühr

Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)


Weiterführende Informationen

Beantragung auf Vollmacht:

§ 14 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz MV: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.


Volltext

Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.


Voraussetzungen

Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)


Fachlich freigegeben durch

LALLF


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Mecklenburg Vorpommern

Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

 

Telefonnummer: 0381 / 40 35 0

Fax:                    0381/ 400 15 10

E-Mail:                poststelle@lallf.mvnet.de


Formulare

keine


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)