Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung sein.
In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Dies ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Sie können im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt und welche Befugnisse die Bevollmächtigten haben sollen. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.
Alternativ können Sie eine Betreuungsverfügung verfassen, in der Sie eine oder mehrere Personen benennen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Bei der Auswahl der Betreuungspersonen muss die Richterin oder der Richter Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen.
Die Vollmacht und die Betreuungsverfügung können Sie von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen. Die Unterschrift einer Notarin oder eines Notars ist dann nicht nötig.
Zudem können Sie sich bei der zuständigen Stelle zu der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten lassen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
In der Betreuungsbehörde ist nicht nur eine Beratung zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch die Unterschriftsbeglaubigung möglich. Eine Beratung ist zu empfehlen, da in der Vorsorgevollmacht mehrere Paragraphen aus dem BGB aufgeführt sind, über dessen Konsequenzen der Bürger unterrichtet werden sollte.
Eine Terminvereinbarung bei der Betreuungsbehörde an den Sprechtagen ist empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu umgehen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr 10 EUR (FIX)
für die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Die Gebühr muss vor Ort bar bezahlt werden. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.
Voraussetzungen
Sie sind volljährig und geschäftsfähig.
Sie haben ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zur bevollmächtigten Person.
Die bevollmächtigte Person ist bereit und in der Lage, Ihre Interessen zu vertreten.
Sie lassen Ihre Unterschrift persönlich bei der zuständigen Stelle beglaubigen.
Verfahrensablauf
Suchen Sie die zuständige Behörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
Zuständigkeit
zuständige Betreuungsbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 21.20 - Betreuungsbehörde Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstr. 12 18507 Grimmen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Adresse Störtebekerstr. 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt