Rechtliche Betreuung: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mit.


Formulare


Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

§ 6 BtBG


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.12.2025

Volltext

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung sein.

In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Dies ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Sie können im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt und welche Befugnisse die Bevollmächtigten haben sollen. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.

Alternativ können Sie eine Betreuungsverfügung verfassen, in der Sie eine oder mehrere Personen benennen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Bei der Auswahl der Betreuungspersonen muss die Richterin oder der Richter Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen.

Die Vollmacht und die Betreuungsverfügung können Sie von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen. Die Unterschrift einer Notarin oder eines Notars ist dann nicht nötig.

Zudem können Sie sich bei der zuständigen Stelle zu der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten lassen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

In der Betreuungsbehörde ist nicht nur eine Beratung zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch die Unterschriftsbeglaubigung möglich. Eine Beratung ist zu empfehlen, da in der Vorsorgevollmacht mehrere Paragraphen aus dem BGB aufgeführt sind, über dessen Konsequenzen der Bürger unterrichtet werden sollte.

Eine Terminvereinbarung bei der Betreuungsbehörde an den Sprechtagen ist empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu umgehen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
10 EUR (FIX)

für die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Die Gebühr muss vor Ort bar bezahlt werden. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 21.20 - Betreuungsbehörde
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt