Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses
gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Voraussetzungen
Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.05.2022
Zuständigkeit
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Ansprechpunkt
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)