Liegenschaftskataster: Auszug beantragen


Volltext

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:


Bearbeitungsdauer

wenige Tage


Fristen

keine


Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: 

Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.05.2022

Zuständigkeit

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)


Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 41.30 - Geodatenzentrum
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt