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Bodenrichtwerte: Auskunft erhalten


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.

Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.


Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.


Zuständigkeit

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenlos:

  • Einfache mündliche Auskünfte,
  • eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

je angefangene halbe Stunde für die schriftliche Auskunft (Grundgebühr) zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4,00 EUR

Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)

je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)

Verwaltungsgebühr
200 EUR (FIX)

für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)


Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

keine


Fristen

keine


Voraussetzungen

keine


Bearbeitungsdauer

  • Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
  • Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.

Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 41.50 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt