Bodenrichtwerte: Auskunft erhalten
Handlungsgrundlage(n)
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 16 Gutachterausschusslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GutALVO M-V)
- Gutachterausschusskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GAKostVO M-V)
- Bodenrichtwertkarten des Landkreises Vorpommern-Rügen (Online-Formular)
Weiterführende Informationen
- Zugang zum bundesweiten Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Landesamt für innere Verwaltung (Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)
Fachlich freigegeben am
25.05.2022Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Zuständigkeit
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenlos:
- Einfache mündliche Auskünfte,
- eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
je angefangene halbe Stunde für die schriftliche Auskunft (Grundgebühr) zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4,00 EUR
Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)
je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)
Verwaltungsgebühr
200 EUR (FIX)
für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Voraussetzungen
keine
Bearbeitungsdauer
- Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
- Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 41.50 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt