Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
Geschlecht und Anschrift
bei juristischen Personen und Behörden:
Name oder Bezeichnung und
Anschrift
bei Vereinigungen:
Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
Name der Vereinigung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständigkeit
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Gebühr
Verwaltungsgebühr 30 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Erforderliche Unterlagen
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
Vorlage einer Betriebserlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt