Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.01.2024

Volltext

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständigkeit

Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.

Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden

Verwaltungsgebühr
12.8 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr
10.2 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für die Wahl eines Wunschkennzeichen


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

bei Vertretung durch einen Dritten:

bei Änderungen am Fahrzeug:


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt