Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Bebauungsplan Nr. 02 PV-Freiflächenanlage – Dolgen“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 02 „PV-Freiflächenanlage – Dolgen“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz,
(Offenlage 11.04.2025 bis 05.05.2025)
Kategorie: Amt Franzburg-Richtenberg
Wahlen
Wahlen sind ein fundamentales Element der Demokratie und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung ihrer politischen Vertretung zu nehmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: der Landratswahl, der Bundestagswahl sowie der Europa- und Kommunalwahl. Im Folgenden erhalten Sie einen informativen Überblick über diese drei Wahlarten.
Landratswahl
Die Landratswahl ist eine wichtige Wahl auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Der Landrat ist der leitende Beamte eines Landkreises und spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung sowie in der politischen Vertretung gegenüber den Bürgern und anderen Institutionen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf bis sechs Jahre statt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im betreffenden Landkreis haben. Bei der Landratswahl können die Wählerinnen und Wähler entweder einen Kandidaten direkt wählen oder eine parteipolitische Liste unterstützen. Die Landratswahl ist entscheidend für die lokale Politik, da der Landrat für wichtige Themen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen verantwortlich ist.
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland auf nationaler Ebene. Sie findet alle vier Jahre statt und wählt die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung zuständig ist.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Bei der Bundestagswahl wird nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine für eine Partei. Die Bundestagswahl ist von zentraler Bedeutung für die politische Ausrichtung des Landes und beeinflusst somit die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger.
Europawahl
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Wahl ist für die politische Gestaltung der Europäischen Union entscheidend, da die gewählten Abgeordneten an der Gesetzgebung der EU mitwirken und wichtige Entscheidungen über Themen wie Handel, Umwelt und Menschenrechte treffen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.
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Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!
- Post author By Henri Burmeister
- Post date 4. April 2025
Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!
Zum 01.05.2025 werden durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, vom 3. Dezember 2020, neue Regelungen im Pass- und Personalausweisgesetz in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren zur Übermittlung des Lichtbildes für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Ausweisdokumente) verändert. Dieses besagt, dass ab 01. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) verwendet werden dürfen, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden oder von einem zertifizierten Fotografen medienbruchfrei (ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken und Einscannen) und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Ziel soll die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit sein, sowie die Verhinderung von Lichtbildmanipulationen (z.B. durch Morphing).
Für alle Bürger/-innen wird es im Amt Franzburg-Richtenberg ab sofort die Möglichkeit geben, digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), gegen eine Gebühr von 6,00 €, erstellen zu lassen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Lichtbild bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) vom Fotografen, mit dem die Behörde das Lichtbild aus der Sicherheits-Cloud herunterladen und für ein Ausweisdokument verwenden kann.
Wichtige Hinweise:
- Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen von Behörden für Ausweisdokumente ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert werden.
- Digitale Lichtbilder können im Amt Franzburg-Richtenberg gegen eine Gebühr von 6,00 €, ausschließlich für Ausweisdokumente, erstellt werden.
- Wenn Sie für weitere Zwecke (z.B. Fischereischein) papierbasierte Lichtbilder benötigen, müssen diese, wie gewohnt, bei einem Fotografen erstellt werden.
i.A. N. Glimm
-Einwohnermeldeamt-
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Aufruf: Werden Sie Wahlhelfer bei der Landratswahl am 11. Mai 2025 und ggf. zur Stichwahl am 25.05.2025!
- Post author By Henri Burmeister
- Post date 26. März 2025
- Sticky post
Aufruf: Werden Sie Wahlhelfer bei der Landratswahl am 11. Mai 2025 und ggf. zur Stichwahl
am 25.05.2025!
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 11. Mai 2025, findet die Landratswahl statt.
Je nach Ausgang des Wahlergebnisses kann es zu einer Stichwahl am 25.Mai 2025 kommen.
Damit dieses wichtige demokratische Ereignis reibungslos ablaufen kann, sind wir auf Ihre
Unterstützung angewiesen!
Die Organisation und Durchführung der Wahl erfordert zahlreiche engagierte Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer, die sich an diesem Tag in den Wahllokalen oder bei der Auszählung der Stimmen
einbringen.
Was sind Ihre Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl in einem Wahllokal.
- Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler.
- Ausgabe der Stimmzettel.
- Mitarbeit bei der Auszählung der Stimmen.
Was bringen Sie mit?
- Sie sind wahlberechtigt (mindestens 16 Jahre alt und im Wählerverzeichnis eingetragen).
- Sie haben Freude daran, sich für die Demokratie einzusetzen.
Was haben Sie davon?
- Einblicke in den Ablauf einer Wahl.
- Die Gelegenheit, aktiv zur Stärkung unserer Demokratie beizutragen.
- Ein Erfrischungsgeld als Anerkennung Ihrer Tätigkeit: 35 Euro für Vorsitzende der Wahlvorstände und Wahlausschüsse, 25 Euro für die übrigen Mitglieder.
Wie können Sie sich anmelden? Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelferin oder
Wahlhelfer zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 25.04.2025 bei der
Amtsverwaltung unter:
- Telefon: 038322-54116 oder 038322 54210
- E-Mail:
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Marco Schmidt
Gemeindewahlleiter
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Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 WBV Barthe/Küste
- Post author By Jörg Schmiedel
- Post date 21. März 2025
Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 vom Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“
Am Freitag, dem 16.05.2025, findet die Verbandsvorflut- und Deichschau für den Amtsbereich Franzburg-Richtenberg statt. Der Termin findet um 09:30 Uhr im Forstamt Schuenhagen, 18469 Schuenhagen, Am Kronenwald 1 statt.
Bekanntmachung des WBV Barthe/Küste
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Bundestagswahl 2025 – Wahlergebnisse im Amt Franzburg-Richtenberg
- Post author By Henri Burmeister
- Post date 9. Januar 2025
- Sticky post
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag den 23.02.2025 fand die Bundestagswahl statt.
Die Wahlbezirke des Amtes Franzburg-Richtenberg zählen zum Wahlkreis 15 – Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I. Zu Ihrer Information können Sie hier den Musterstimmzettel einsehen.
Für Fragen rund um die Bundestagswahl stehen Ihnen Herr Schmidt (Tel.: 038322 54116) und Herr Schmiedel (038322 54210) und per E-Mail () zur Verfügung.
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025 im Amtsbereich
Übersicht der Erststimmen
Übersicht der Zweitstimmen
Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Bundestagswahl 2025 Präsentation
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Willkommen im Bürger- und Ratsinformationssystem
- Post author By Jörg Schmiedel
- Post date 2. Oktober 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Amt Franzburg-Richtenberg das moderne Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ eingeführt hat.
Link zum Bürgerinformationssystem für Jedermann
Link zum Ratsinformationssystem (für Mandatsträger mit Zugangsdaten)
Mit diesem Schritt verbessern wir die Kommunikation zwischen Ihnen, den Stadt- und Gemeindevertretungen und der Amtsverwaltung weiter und sorgen so für noch mehr Transparenz.
„ALLRIS 4“ bietet Ihnen als Bürger der Gemeinden des Amtes Franzburg-Richtenberg zahlreiche Vorteile:
1. Transparenter Zugang zu Informationen: Sie können jederzeit online auf alle öffentlichen Sitzungsunterlagen zugreifen, wie Tagesordnungen, Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse. Das bedeutet, dass Sie sich stets über die aktuellen Themen und Entscheidungen informieren können.
2. Verbesserte Suchfunktion: Mit einer benutzerfreundlichen Suchfunktion finden Sie gezielt Informationen zu bestimmten Themen oder Sitzungen. So haben Sie alle relevanten Daten schnell zur Hand.
3. Kalender- und Erinnerungsfunktionen: Sie können sich zu wichtigen Sitzungen und Veranstaltungen Ihrer Gemeinde und des Amtes informieren und z. B. auch Erinnerungen aktivieren, damit Sie keine relevanten Termine mehr verpassen.
Mit dem neuen Bürger- und Ratsinformationssystem machen wir einen großen Schritt in Richtung einer bürgernahen, transparenten und modernen Verwaltung. Wir laden Sie herzlich ein, die Möglichkeiten dieses neuen Systems zu nutzen und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinden zu beteiligen.
Weitere Informationen und den Zugang zum neuen Bürger- und Ratsinformationssystem finden Sie ab sofort auf unserer Homepage im Bereich der Amtsverwaltung unter dem Link:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/ratsinformationssystem/
Für Fragen rund um das Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter
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Hinweise an Grundstückseigentümer zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01.01.2025
- Post author By Jörg Schmiedel
- Post date 2. Oktober 2024
Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,
bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.
Ab diesem Jahr gilt die Grundsteuerreform 2025. Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes, welches auch in Mecklenburg-Vorpommern vollständig Anwendung findet. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Besteuerung von Grundstücken zu ermöglichen.
In unseren Amtsgemeinden werden die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Haushaltssatzung rechtskräftig. Erst nach dieser Rechtskraft können wir die Hebesätze anwenden und Ihnen einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 zusenden.
Die ersten Haushalte sind bereits beschlossen und werden ab dem Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht.
Wir bitten Sie daher um Geduld, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.
Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:
Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.
Weitere Hinweise zur Grundsteuerreform können Sie dem Informationsblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.
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Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)
- Post author By Jörg Schmiedel
- Post date 14. September 2024
Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)
Der Regionalen Planungsverband Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises Vorpommern siehe hier zu finden bzw. hier einzusehen.
Auslegungsfrist vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024
Jedermann hat das Recht die Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie in Papierform in den in der Bekanntmachung aufgeführten Orten einzusehen.
Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen auch in der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg zu den üblichen Sprechzeiten einzusehen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
- im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder
- per E-Mail an:
- schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
- mündlich (zur Niederschrift) bei den in der Bekanntmachung genannten Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten.
Bekanntmachung Solarpark Splietsdorf
- Post author By Henri Burmeister
- Post date 10. November 2023
- Sticky post
(Verfahrensstand: Bekanntmachung zum Wiedereinstieg nach Verfahrensfehler, Offenlage 20.11.-21.12.2023)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des B-Planes 2 “Solarpark Splietsdorf”
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ der Gemeinde Splietsdorf nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 “Solarpark Splietsdorf” der Gemeinde Splietsdorf mit der dazugehörigen Begründung, Stand: April 2023;
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf, Stand: November 2020;
Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;
Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;
Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;
Blendgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“, Stand: März 2023
Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 27.02.2023, Stellungnahme Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz;
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 27.03.2023
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 29.03.2023;
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft mit Schreiben vom 20.02.2023 und Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden mit Schreiben vom 27.02.2023
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Splietsdorf
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungs- plans der Gemeinde Splietsdorf nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf mit der dazugehörigen Begründung, Stand: April 2023
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf, Stand: November 2020;
Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;
Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;
Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;
Blendgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“, Stand: März 2023
Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 27.02.2023, Stellungnahme Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz;
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 27.03.2023
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 29.03.2023;
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft mit Schreiben vom 20.02.2023 und Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden mit Schreiben vom 27.02.2023