Der Landkreis Vorpommern-Rügen lädt zu dem Suchtfachtag 2024 unter dem Motto: “Sucht verstehen, vermeiden und überwinden” alle Fachkräften, Betroffenen, Angehörige und interessierte Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich ein.
Der Suchtfachtag findet am 16. September 2024 von 8:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr im Rathaus der Hansestadt Stralsund statt.
Neben Fachvorträgen und musikalischen Beiträgen können sich die Teilnehmer*innen an 16 Informationsständen über Angebote und Anlaufstellen rund um das Thema Sucht beraten und informieren.
Bitte beachten: Eine verbindliche Anmeldung ist bei der Psychiatriekoordinatorin Carolin Langbein unter bis zum 31. August 2024 erforderlich.
In der Martha-Müller-Grählert-Schule der Stadt Franzburg ist zum 01.02.2025 eine Teilzeitstelle (35 Stunden/Woche) als
Schulsekretär*in (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Ansprechpartner*in für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen
Annahme und Weiterleitung von Informationen
Planung, Koordination und Überwachung von Terminen und Fristen für die Schulleitung
Erledigung von Schreib- und Vervielfältigungsarbeiten für die Schulleitung
Bearbeitung von Formularen und Anträgen
Selbstständiges Erstellen kleiner Anschreiben und Meldungen
Erledigung aller Postangelegenheiten
Erstellung von Übersichten und Statistiken
Erfassung der Schulbedarfe, Einleitung und Überwachung von Beschaffungsvorgängen
Bearbeitung von Rechnungen und Überwachung der Haushaltsmittel
Anlage, Verwaltung und Aktualisierung der Schüler*innen- und Lehrer*innendatenbank
Anlage und Pflege von Akten für Schüler*innen
Ausstellung von Bescheinigungen
Führung von Inventarverzeichnissen
Verwaltung von Schriftgut und Vordrucken
Die Voraussetzungen sind:
eine abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Bürokommunikation (m/w/d) oder Büromanagement oder als Bürokauffrau/Bürokaufmann (m/w/d) oder als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)
einschlägige Berufserfahrung als Schulsekretär*in oder nachweisbare Berufserfahrung in ähnlichen oder vergleichbaren Aufgabengebieten, vorzugsweise in einer Kommunalverwaltung
einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in Haushalts- und Beschaffungsangelegenheiten
sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in Word, Excel und E-Mail-Programmen
sichere Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und der DIN 5008
gute Ausdrucksweise in mündlicher und schriftlicher Form
gute Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblen Daten
selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Belastbarkeit und Engagement
freundliches und sicheres Auftreten
Darüber hinaus bieten wir Ihnen:
sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
Jahresurlaub von 30 Tagen
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe E 06, bewertet. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Kosten für die Bewerbung werden nicht übernommen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Hauptamtes, Herrn Schmidt, Telefon: 038322-54116.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 02.09.2024 mit dem sichtbaren Vermerk „Bewerbung“ auf dem Umschlag an:
Amt Franzburg-Richtenberg – Der Amtsvorsteher – Ernst-Thälmannstraße 71 18461 Franzburg
oder per E-Mail an:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für Anreise und Unterbringung im Rahmen des Vorstellungsgesprächs übernehmen können. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes M-V zu.
Im Amt Franzburg-Richtenberg ist die Vollzeitstelle der
Sachbearbeitungin der Amtskasse/Jahresabschluss (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen (unbefristet).
Die Vergütung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 7 TVöD.
Anforderungen:
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder gleichwertiger Abschluss
Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen NKHR-Mecklenburg-Vorpommern
Berufserfahrung in der Kassenverwaltung und im Jahresabschluss wünschenswert
Sicherer Umgang mit MS Office
Teamfähigkeit, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Flexibilität und Eigeninitiative
freundliches und bürgernahes Auftreten
Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:
19,5 Stunden:
Allgemeine Aufgaben der Gemeindekasse, wie Verbuchung von Einzahlungen und Auszahlungen, Verwahrung und Bearbeitung von Bürgschaften, Vereinnahmung und Verwaltung von Spenden
Überprüfung von Rechnungen, Zahlungsverkehr, Erstellen der Überweisungsträger
Erstellung von Mahnungen entsprechend den Fälligkeiten
Stundungen
19,5 Stunden:
Vorbereitung Jahresabschlussarbeiten (alle erforderlichen Informationen und Daten für den Jahresabschluss erfassen, abstimmen und dokumentieren)
Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen (u.a. Erstellung Bilanz, Ergebnis- Finanzrechnung und Teilrechnungen)
Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss bei der Prüfung des Jahresabschlusses
Wir bieten:
30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlte Freistellung am 24. und 31 Dezember
einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich
ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team und Kollegium
sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
betriebliche Altersvorsorge
Dienstradleasing
Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Entgeltkomponenten
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Kosten der Bewerbung werden nicht übernommen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Hauptamtes, Herrn Schmidt, Telefon: 038322- 54116.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 02.09.2024 mit dem sichtbaren Vermerk BEWERBUNG auf dem Umschlag an:
Amt Franzburg-Richtenberg
– Der Amtsvorsteher –
Ernst-Thälmannstraße 71
18461 Franzburg
E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für Anreise und Unterbringung im Rahmen des Vorstellungsgesprächs übernehmen können. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b und e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V zu.
Die Europa- und Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Wahl der Gemeindevertretungen) finden als verbundene Wahlen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbereiches Franzburg-Richtenberg am Sonntag, dem 09.06.2024 statt.
Die Formulare für die Wahlvorschläge für die Wahlen der Gemeindevertretungen und die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden Sie unter dem Button “Formulare”. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Formulare nur ausgedruckt und in Druckschrift ausgefüllt werden können. Falls Sie die Formulare am PC ausfüllen möchten, gehen Sie bitte unter diesem Link auf die Webseite des Landeswahlleiters. Dort finden Sie die entsprechenden Formulare unter dem Reiter “Kommunalwahlen”.
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Papenhagen
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Franzburg
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Richtenberg
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Velgast
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Weitenhagen
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Splietsdorf
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Glewitz
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Wendisch Baggendorf
Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses. Dabei wird über die Prüfung der Zulassung eingereichter Wahlvorschläge informiert. Zudem werden die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung bekanntgegeben.
Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2024 – 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses. Zum Ergebnis der Vorprüfung der Wahlniederschriften, die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse sowie die Zulassung der Bewerber für die Stichwahl.
Anlage 4 Formblatt 4.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl zum Kreistag
Anlage 4 Formblatt 4.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Zustimmungserklärung u. Bescheinigung der Wählbarkeit zum Wahlvorschlag im Rahmen der Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl des Kreistages
Anlage 4 Formblatt 4.2 – Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
Wahlunterlagen für Bürgermeisterwahlen
Anlage 5 Formblatt 5.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
Anlage 5 Formblatt 5.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zum Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe im Rahmen einer Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag von Parteien und Wählergruppen im Rahmen der Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
Anlage 5 Formblatt 5.2 Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
Eidesstattliche Versicherung von Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 LKWO
Anlage 6 Formblatt Eidesstattliche Versicherung v. Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 der LKWO – bei Kommunalwahlen
In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.
Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.
Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.
Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.
Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.
hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren. Somit können ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber noch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Allerdings ist in einigen Ländern die Einreise nur mit einem noch 6 Monate gültigen Dokument möglich!
Wir bitten Sie um Überprüfung und rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt gebeten!
Übersicht der Dokumente:
Dokument
Gültigkeit unter 24 Jahren
Bearbeitung
Preis
Personalausweis
6 Jahre
Ca. 2 Wochen
22,80 €
Reisepass
6 Jahre
Ca. 8 Wochen
37,50 €
Express-Reisepass
6 Jahre
Ca. 4-5 Tage
69,50 €
vorl. Personalausweis
3 Monate
sofortige Ausstellung
10,00 €
vorl. Reisepass*
1 Jahr
sofortige Ausstellung
26,00 €
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land vorläufige Dokumente akzeptiert werden! Hier können Sie sich über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf. (Dies ist z.B. der Fall, wenn kein Reisepass mehr im Expressverfahren rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden kann. Für die Notwendigkeit der Ausstellung muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, z.B. Flugtickets oder Reiseunterlagen.)
Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Beratung von Pilzsammlern
aktive Pilzaufklärung ( z.B. Vortragsveranstaltungen, Lehrwanderungen, Ausstellungen)
Gewährung von Hilfe und Unterstützung bei Pilzvergiftungen und Verdacht auf Pilzvergiftungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Termine zur kostenlosen Pilzberatung
Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.
Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen:
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Nordvorpommersche Waldlandschaft (DE 1743-401) Teilgebiet „West“ in Auftrag gegeben. Das etwa 8.652 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen der Ämter Recknitz-Trebeltal, Barth, Franzburg-Richtenberg und Ribnitz-Damgarten,
Im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal ist die Gemeinde Eixen und im Amtsbereich Barth die Gemeinde Trinwillershagen betroffen. Die Gemeinden Weitenhagen, Velgast und Millenhagen-Oebelitz im Amts- bereich Franzburg-Richtenberg liegen ebenfalls im Untersuchungsgebiet. Der Amtsbereich Ribnitz-Damgarten ist mit folgenden Gemeinden betroffen: Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin, Semlow.
Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist das Institut für Angewandte Ökosystem- forschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf.
Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogel- schutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.
Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.
Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die KartiererInnen werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungs- schreiben mit sich führen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dezernat 40 – Management Natura 2000 Franziska Kühnel Badenstr. 18, 18439 Stralsund Tel.: 0385 588 68 483 E-Mail: http://www.stalu-mv.de/vp/
Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz -> Schutzgebiete -> Internationale Schutzgebiete -> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten -> ALKIS -> Flurstücke).
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung,
unsere Sprechzeiten für das Rathaus der Amtsverwaltung in Franzburg sind unverändert:
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Gegenwärtig ist in den Bereich des Einwohnermeldeamtes ein hoher Besucherandrang zu verzeichnen.
Es ist auch weiterhin möglich, während der Sprechzeiten ohne Termin ins Rathaus zu kommen. Allerdings könnte es dann zu Wartezeiten kommen, da Besucher mit Termin bevorzugt behandelt werden.
Wir empfehlen weiterhin einen Termin zu vereinbaren, um hohe Wartezeiten zu vermeiden.
Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 038322 54111.