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Allgemein Splietsdorf

Öffentliche Bekanntmachung der Bundeswehr

 Aufhebung einer Schutzbereichanordnung
Anordnung-Nr.: I/070 MV/1

Bekannt gemacht im Mitteilungsblatt Nr. 4/2024 vom 12.04.2024

 
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Europa- und Kommunalwahl 2024

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Die aktuellen Informationen zu den Wahlen 2024 finden Sie hier.

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Die Amtskasse informiert

Die Amtskasse informiert                                                                                       

In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.

Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.

Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.

Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.

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Abschaffung Kinderreisepass 2024

Abschaffung Kinderreisepass 2024

 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
 Somit stehen ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung.

 Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Übersicht der Dokumente:

Dokument

Gültigkeit unter 24 Jahren

Bearbeitung

Preis

Personalausweis

6 Jahre

Ca. 3 Wochen

22,80

Reisepass

6 Jahre

Ca. 4 Wochen

37,50

Express-Reisepass

6 Jahre

Ca. 4-5 Tage

69,50

vorl. Personalausweis

3 Monate

sofortige Ausstellung

10,00

vorl. Reisepass*

1 Jahr

sofortige Ausstellung

26,00

 Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden!
 Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das
 gewünschte Urlaubsland nachlesen.

*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.

 
gez.

M. Schmidt

Leiter Haupt- und Ordnungsamt

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Landkreis Vorpommern-Rügen – Kostenlose Pilzberatung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Beratung von Pilzsammlern
  • aktive Pilzaufklärung ( z.B. Vortragsveranstaltungen, Lehrwanderungen, Ausstellungen)
  • Gewährung von Hilfe und Unterstützung bei Pilzvergiftungen und Verdacht auf Pilzvergiftungen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für – Landkreis Vorpommern-Rügen

Termine zur kostenlosen Pilzberatung

Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.

Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Pilzberatung/

Zuständige Stelle

das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

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Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Nordvorpommersche Waldlandschaft (DE 1743-401) Teilgebiet „West“ in Auftrag gegeben. Das etwa 8.652 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen
der Ämter Recknitz-Trebeltal, Barth, Franzburg-Richtenberg und Ribnitz-Damgarten,

Im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal ist die Gemeinde Eixen und im Amtsbereich Barth die Gemeinde Trinwillershagen betroffen. Die Gemeinden Weitenhagen, Velgast und Millenhagen-Oebelitz im Amts- bereich Franzburg-Richtenberg liegen ebenfalls im Untersuchungsgebiet. Der Amtsbereich Ribnitz-Damgarten ist mit folgenden Gemeinden betroffen: Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin, Semlow.

Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist das Institut für Angewandte Ökosystem- forschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf.

Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogel- schutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.

Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.

Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die KartiererInnen werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungs- schreiben mit sich führen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Franziska Kühnel
Badenstr. 18, 18439 Stralsund
Tel.: 0385 588 68 483
E-Mail:
http://www.stalu-mv.de/vp/

Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz -> Schutzgebiete -> Internationale Schutzgebiete -> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten -> ALKIS -> Flurstücke).

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Hinweis: Um Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt wird gebeten!

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung,

unsere Sprechzeiten für das Rathaus der Amtsverwaltung in Franzburg sind unverändert:

Montag:              09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:            09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:       07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Gegenwärtig ist in den Bereich des Einwohnermeldeamtes ein hoher Besucherandrang zu verzeichnen.

Es ist auch weiterhin möglich, während der Sprechzeiten ohne Termin ins Rathaus zu kommen. Allerdings könnte es dann zu Wartezeiten kommen, da Besucher mit Termin bevorzugt behandelt werden.

Wir empfehlen weiterhin einen Termin zu vereinbaren, um hohe Wartezeiten zu vermeiden.

Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer (038322 54 111).

J. Schmiedel

Leitender Verwaltungsbeamter

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News zur Wohngeldreform 2023

Das Wohngeld wird für die bestehenden Wohngeld-Haushalte um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt. Im Schnitt können Sie dann ab Januar 2023 monatlich rund 370 Euro erhalten. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld.

Hier geht es zum Wohngeldrechner für das neue Wohngeld ab 01.01.2023:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Wohngeld:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html