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Allgemein Splietsdorf

Öffentliche Bekanntmachung der Bundeswehr

 Aufhebung einer Schutzbereichanordnung
Anordnung-Nr.: I/070 MV/1

Bekannt gemacht im Mitteilungsblatt Nr. 4/2024 vom 12.04.2024

 
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Die Amtskasse informiert

Die Amtskasse informiert                                                                                       

In letzter Zeit kam es häufiger zu Rückfragen zum Thema mehrjährige Festsetzung von Steuern und Gebühren, weshalb die Amtskasse nochmals darauf hinweist, dass es sich bei Steuerbescheiden generell um Dauerbescheide handelt.

Dauerbescheide behalten ihre Rechtskraft, bis sie durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert werden, die entsprechenden Fälligkeiten ergeben sich aus dem rechtskräftig erlassenen Bescheid mit Verweis auf die Folgejahre. Das heißt, dass nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid erstellt wird, sondern die entsprechenden Forderungen auf Grundlage des dauerhaft gültigen Bescheides zu begleichen sind.

Zusätzlich weist die Amtskasse wiederholt darauf hin, dass keine Zahlungserinnerungen mehr erstellt werden, sondern die Forderungen nach Ablauf der Fälligkeit direkt, zzgl. Mahngebühren, gemahnt werden.

Um keine Fälligkeiten zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Auf Wunsch, senden wir Ihnen gerne das entsprechende Formular per E-Mail oder per Post zu.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren benötigen, wenden Sie sich gerne an die Amtskasse.

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Abschaffung Kinderreisepass 2024

Abschaffung Kinderreisepass 2024

 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
 Somit stehen ab dem 01.01.2024 nur noch die unten in der Tabelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung.

 Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Übersicht der Dokumente:

Dokument

Gültigkeit unter 24 Jahren

Bearbeitung

Preis

Personalausweis

6 Jahre

Ca. 3 Wochen

22,80

Reisepass

6 Jahre

Ca. 4 Wochen

37,50

Express-Reisepass

6 Jahre

Ca. 4-5 Tage

69,50

vorl. Personalausweis

3 Monate

sofortige Ausstellung

10,00

vorl. Reisepass*

1 Jahr

sofortige Ausstellung

26,00

 Bitte denken Sie daran, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden!
 Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das
 gewünschte Urlaubsland nachlesen.

*Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass der vorläufige Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden darf.

 
gez.

M. Schmidt

Leiter Haupt- und Ordnungsamt

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Landkreis Vorpommern-Rügen – Kostenlose Pilzberatung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Kostenlose Pilzberatung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Beratung von Pilzsammlern
  • aktive Pilzaufklärung ( z.B. Vortragsveranstaltungen, Lehrwanderungen, Ausstellungen)
  • Gewährung von Hilfe und Unterstützung bei Pilzvergiftungen und Verdacht auf Pilzvergiftungen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für – Landkreis Vorpommern-Rügen

Termine zur kostenlosen Pilzberatung

Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) finden Sie ausführliche Informationen rund um die Pilzberatung.

Im Unterpunkt „Pilzberater in Mecklenburg-Vorpommern“ können Sie eine stets aktuelle Kartenübersicht aller Pilzberater im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie ganz Mecklenburg-Vorpommern einsehen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Pilzberatung/

Zuständige Stelle

das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt