Amt Franzburg-Richtenberg

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Mitteilung zum Widerspruchsrecht der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Meldung aus Amt Franzburg-Richtenberg

 

Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen, und der Bundesrat hat dem WDModG am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 01. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:

 

  • Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.

  • Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG), gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, entfällt.

     

Infolgedessen ist die Eintragung einer entsprechenden Übermittlungssperre seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, eine Erhebung oder Speicherung dieser Daten ist unzulässig. Im Melderegister bereits bestehende Übermittlungssperren werden melderegisterweit gelöscht. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.


Einwohnermeldeamt
Nicole Glimm