Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
Ausweis oder Reisepass
bei Abholung durch eine Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
den eigenen Ausweis oder Reisepass
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Ausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Ausweis oder Reisepass
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühren richtet sich in Mecklenburg-Vorpommern nach Tarifstelle 4 des Allgemeinen Kostentarifs der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V).
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
;
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.09.2025
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat
Ansprechpunkt
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat