Amt Franzburg-Richtenberg

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Kinderreisepass beantragen


Volltext

Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.04.2024

Zuständige Stelle(n)