Amt Franzburg-Richtenberg

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Pflegeperson: Prüfung der Eignung beantragen


Volltext

Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien. 

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. 
Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt. 
Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolviert.
Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 
 


Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Die Kosten des polizeilichen Führungszeugnis und des ärztlichen Attestes müssen selbst getragen werden.


    Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
    • Bewerbung
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Eheurkunde

      Voraussetzungen

      Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
      • Freude und Spaß am gemeinsamen Leben mit Kindern
      • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Herkunftsfamilien

        Verfahrensablauf

        Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.

        Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

        Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.

        Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. 

        Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.


        Fristen

        Es gibt keine Frist.


        Fachlich freigegeben durch

        Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


        Fachlich freigegeben am

        28.01.2019

        Zuständigkeit

        Das örtliche Jugendamt


        Zuständige Stelle(n)

        Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste
        Adresse
        Lindenallee 61
        18437 Stralsund, Hansestadt
        Adresse
        Bahnhofstraße 12/ 13
        18437 Stralsund, Hansestadt
        Adresse
        Störtebekerstraße 30
        18528 Bergen auf Rügen, Stadt
        Adresse
        Scheunenweg 10
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