Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Volltext
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
Regelbedarf
angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie
volljährig sind und
entweder
auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.05.2025;16.09.2025
Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:
Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen
Zuständigkeit
Sozialhilfeträger der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 21.60 - HzL / Grundsicherung Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstr. 12 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstr. 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt