Amt Franzburg-Richtenberg

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Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen


Volltext

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

  • volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.05.2025;16.09.2025

Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

    Zuständigkeit

    Sozialhilfeträger der Landkreise und kreisfreien Städte


    Zuständige Stelle(n)

    Fachgebiet 21.60 - HzL / Grundsicherung
    Adresse
    Lindenallee 61
    18437 Stralsund, Hansestadt
    Adresse
    Bahnhofstr. 12
    18507 Grimmen, Stadt
    Adresse
    Störtebekerstr. 30
    18528 Bergen auf Rügen, Stadt