Amt Franzburg-Richtenberg

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Hebammenhilfe in Anspruch nehmen


Volltext

Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.


Handlungsgrundlage(n)

  • Gemeinsames Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (GR v. 6.12.2017-II)

Erforderliche Unterlagen

Krankenversichertenkarte


Voraussetzungen

bestehendes Versicherungsverhältnis


Verfahrensablauf

Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
 
Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.


Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie beim Hebammenverband, dem Landeshebammenverband, dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.06.2021

Zuständigkeit

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen


Zuständige Stelle(n)