Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen
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Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
schematische Darstellung, Fließbilder
Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Emissionsminderungsmaßnahmen, vorgesehene Messungen Arbeitsschutzmaßnahmen, Lärmschutzmaßnahmen)
Angaben zu Emissionen und Immissionen (Prognose), zum Beispiel von Luftschadstoffen, Lärm
Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ausgehen.
Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
Energie muss sparsam und effizient verwendet werden.
Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.