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Deutscher Weinbrand: Prüfungsnummer beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

01.06.2011

Gebühr

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

für den Prüfbescheid für Deutschen Weinbrand


Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.


Verfahrensablauf

Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden.

Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Nimmt die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.

Die Prüfnummer gilt für ein Jahr. Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.

Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren (Prüfbescheid für den Deutschen Weinbrand).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

obere Lebensmittelüberwachungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 300
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Geertje Denker (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-61300