Für die Arbeit an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern, an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Hierfür absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben.
Wenn Sie eine Ausbildung zum Kälte- und Klimaanlagenbauer oder Kühl- und Klimaanlagenmonteur erfolgreich abgeschlossen haben, bescheinigt Ihnen die IHK gegen Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses die Sachkunde. Für Kfz-Mechatroniker und andere Ausbildungsberufe im Kfz-Bereich kann Ihnen die IHK eine Bescheinigung für Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen ausstellen.
Die IHK oder Handwerkskammer kann auch die Gleichwertigkeit ausländischer Sachkundenachweise anerkennen, sofern diese den fachlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen sowohl die die Bescheinigung, die Anerkennung ausländischer Sachkunde als auch die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK. Insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Sachkunde und der Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung sollten Sie sich von der Kammer beraten lassen, bevor Sie Ihren Antrag abschicken.
Die Kammer prüft Ihre berufliche Erfahrung und Ihre Prüfungszeugnisse
Eventuell kommen noch weitere Prüfschritte hinzu, insbesondere bei der Befreiung von der Notwendigkeit einer handwerklichen oder technischen Ausbildung
Die Kammer stellt Ihnen eine Bescheinigung über die Sachkunde oder die Befreiung aus
Nach Erhalt der Sachkundebescheinigung dürfen Sie die Tätigkeiten ausführen, die Ihnen der jeweilige Sachkundenachweis erlaubt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Voraussetzungen
Für Befreiung von dem Erfordernis:
durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind
Für die Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung:
Kopie des Abschlusszeugnisses
Für die Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen:
Nachweis, dass in Ausbildung Qualifikationen nach DVO (EU) 2025/1893 vermittelt wurden
Für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise:
Ausländische Qualifikation, die der deutschen entspricht
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Personalausweises
Zusätzlich für Befreiung von dem Erfordernis:
Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, gegebenenfalls Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte Genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten
Zusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung
Kopie des Abschlusszeugnisses
Zusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen
ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-Bereich
Nachweis über vermittelte Qualifikationen nach DVO (EU) 2025/1893
Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise
Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen Sachkundenachweises
Kopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im Antrag
Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte Genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten