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Dolmetscher und Übersetzer: Nachweis der fachlichen Eignung; zur Staatlichen Prüfung anmelden; Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben am

14.04.2015

Gebühr

Verwaltungsgebühr
490 EUR (FIX)

für die Übersetzer- und Dolmetscherprüfung

Verwaltungsgebühr
400 EUR (FIX)

für Übersetzerprüfung

Verwaltungsgebühr
292 EUR (FIX)

für die Dolmetscherprüfung nach bestandener Übersetzerprüfung

Verwaltungsgebühr
40 EUR (FIX)

bei Nichtzulassung zur Prüfung (Antragsbearbeitung)

Verwaltungsgebühr
82 EUR (FIX)

für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Bei ergänzenden Teilprüfungen kann die zusätzliche Gebühr je nach Umfang gemindert werden.


Volltext

Der Nachweis der fachlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die beabsichtigen, eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zu beantragen.

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann erbracht werden

  • durch Abschluss eines Studiums als Dolmetscher oder Übersetzer bzw. als Diplomsprachmittler an einer deutschen Hochschule
  • durch einen im Ausland erlangten und als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss oder
  • durch Ablegen einer staatlichen außeruniversitären Prüfung.

Voraussetzung für die Zulassung zu der Prüfung ist mindestens ein Mittlerer Bildungsabschluss sowie eine mehrjährige Ausbildung als Dolmetscher oder Übersetzer in der zu prüfenden Sprache oder eine einschlägige mehrjährige Berufspraxis.

Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung  "Staatlich geprüfte(r) Dolmetscher(in)" bzw. "Staatlich geprüfte(r) Übersetzer(in)" zu führen.

Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das zum Nachweis der fachlichen Eignung gegenüber der für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zuständigen Stelle dient.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Zuständig für die Durchführung des Prüfungsverfahrens und für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse ist das Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern.


Bearbeitungsdauer

ca. 13 Wochen


Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen (Wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.)
  • amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete

Weitere Anforderungen sind dem vom Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer herausgegebenen Merkblatt zur Teilnahme an einer staatlichen Prüfung gemäß Dolmetscherprüfungsverordnung  zu entnehmen, das auch im Internet zur Verfügung steht.


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich VII IQ LPA - Lehrerprüfungsamt
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt