Amt Franzburg-Richtenberg

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Gentechnische Anlage: Neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mitteilen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.07.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Zuständigkeit

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.


Volltext

Wenn Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt werden, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen.

Dies dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Genehmigungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.

Die Genehmigungsbehörde prüft insbesondere, dass:

  • die Ausstattung der gentechnischen Anlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen entspricht.
  • die gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden, die in den Aufzeichnungen der Labore genannt sind.

Zuständig sind die Behörden der Bundesländer, wie zum Beispiel die Landesämter für Gesundheit und Sicherheit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigungsbehörde auch Überwachungsbehörde.


Fristen

Werden Ihnen Risiken bekannt, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Stelle melden.


Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage.
  • Ihnen werden neue Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt.

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt