Amt Franzburg-Richtenberg

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Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern 


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Als Händlerin beziehungsweise Händler, Werkstatt und Hersteller Im Bereich Kraftfahrzeuge gelten für Sie jedoch Ausnahmen bei bestimmten Fahrten:

  • Probefahrten: Gebrauchsfähigkeit nachweisen und feststellen
  • Überführungsfahrten: Fahrzeug an einen anderen Ort überführen

Ebenso erlaubt sind Fahrten zum Tanken und Reinigen sowie für notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten.

Für diese Fälle können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen, die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt. Sie erhalten eine Erlaubnis befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.

Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde. 

Als Privatperson dürfen Sie kein rotes Kennzeichen führen.


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt