Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

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Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

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07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


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Personalausweis aufgrund veralteter Eintragungen neu beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Gebühr

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, kann das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Volltext

In bestimmten Fällen kann Ihr Personalausweis ungültig werden, bevor die Geltungsdauer abläuft. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Kinder der Fall sein.

Die Eintragungen können betreffen:

  • Vornamen
  • Nachnamen
  • Augenfarbe
  • Ordens- oder Künstlername
  • Staatsangehörigkeit

Ausnahmen:

  • Ändert sich Ihre Anschrift, wird diese nur korrigiert.
  • Ändert sich Ihre Körpergröße, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen neu ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN setzen, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.


Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Dokuments vor Ort aufgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
  • Wenn Sie aufgrund von Heirat einen neuen Namen erhalten, können Sie den Personalausweis bis zu 8 Wochen vor der Hochzeit beantragen. Dann wird er Ihnen nach der Hochzeit ausgehändigt und steht Ihnen dadurch sofort nach der Namensänderung zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • alter Personalausweis, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist:
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Heiratsurkunde oder
      • beglaubigter Eheregisterauszug oder
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Beantragung nach Scheidung und anschließend erfolgtem Namenswechsel:
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Scheidungsurkunde oder
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Beantragung nach Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz:
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Beantragung nach Änderung des Vor- oder Nachnamens aus anderen Gründen, zum Beispiel nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz, dem Bundesvertriebenengesetz oder dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis

Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703