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Förderung: Zuschuss zur Marketing- und Imagekampagne „Besser ein Meister“ beantragen


Fachlich freigegeben am

16.04.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die „Handwerkskampagne“ als eine Marketing- und Imagekampagne zur Positionierung des Handwerks und des Meister-Titels als Premium-Marke in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Es werden anteilige Personalkosten gefördert.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Qualität des Antrags.


Verfahrensablauf

Die Handwerkskammern M-V stellen einen formlosen Antrag an die Bewilligungsbehörde. Der Antrag gilt mit Eingang bei der Bewilligungsbehörde als gestellt.
 

 


Voraussetzungen

Gefördert werden Einzelprojekte der Kampagne, die den Pflichtaufgaben nach § 91 Handwerksordnung nicht zuzuordnen sind.

Die Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.

 

 

 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Zuständigkeit

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag der Handwerkskammern M-V
  • Arbeitsvertrag der projektausführenden Person

Handlungsgrundlage(n)

  • Leitfaden zur Förderung der "Handwerkskampagne M-V" (Fördergrundsätze)

Zuständige Stelle(n)

Referat V 410 - Handwerk; Kammerwesen
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt