- Start
- Grundstücke einer Kommune auf Basis des Erbbaurechts nutzen
News-Ticker


Grundstücke einer Kommune auf Basis des Erbbaurechts nutzen
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern besteht in einigen Städten und Gemeinden bereits die Möglichkeit, auf kommunalen Grundstücken Bauwerke zu errichten. Meist erfolgt dies gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses. Dafür wird ein Erbbauvertrag mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgeschlossen. Die Satzungen der Kommunen regeln die entsprechenden Richtlinien, wie Laufzeit und Höhe des Erbbauzinses.
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
23.03.2026
Zuständigkeit
Städte und Gemeinden.
Zuständige Stelle(n)