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Förderung: Prämie für Schülerferienpraktikum im Handwerk beantragen


Fachlich freigegeben am

16.01.2026

Formulare

Hauptantrag:

  • Antrag bei der Handwerkskammer (digitales Formular)

Nachweise:

  • Praktikumsvertrag (PDF oder Original)
  • Anwesenheitsnachweis (PDF oder Original)
  • Feedbackbogen (PDF oder Original)

Hinweise (Besonderheiten)

Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) oder bei Unterschreitung der vorgeschriebenen täglichen Mindestpraktikumszeit wird die Prämie anteilig gekürzt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Schülerpraktikumsprämie in Höhe von 120,00 EUR pro Woche für ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in den Schulferien.

Wer wird gefördert?

Sie erhalten die Schülerpraktikumsprämie, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sind,
  • ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen oder
  • als Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule ohne abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und ohne Studienplatzzusage.

Wie wird gefördert?

Sie beantragen die Schülerpraktikumsprämie vor Beginn des Praktikums selbst und registrieren sich dazu in der Regel 14 Tage vor dem Praktikum auf der Internetseite der Handwerkskammer und reichen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides den Praktikumsvertrag bei der Handwerkskammer ein. Die Schülerpraktikumsprämie wird nach dem Praktikum gezahlt, wenn Sie einen Anwesenheitsnachweis und den Befragungsbogen bei der Handwerkskammer eingereicht haben.


Zuständigkeit

Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen oder
  • ein Schulabgänger in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule ohne abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und ohne Studienplatzzusage sein.

Der Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben.

Sie müssen mit dem Handwerksbetrieb einen Praktikumsvertrag (gemäß Muster der Handwerkskammer) abschließen.


Bearbeitungsdauer

  • Entscheidung ca. 1 Woche nach Antragsstellung
  • Auszahlung ca. 30 Tage nach Einreichen der Unterlagen

Weiterführende Informationen

  • Online-Formulare:
    • Antragsformular,
    • Anwesenheitsnachweis,
    • Feedbackbogen,
    • Praktikumsvertrag
  • Antragsstellung bei den Handwerkskammern

Verfahrensablauf

  • Sie suchen sich einen geeigneten Handwerksbetrieb.
  • Sie beantragen die Schülerpraktikumsprämie vor Beginn des Praktikums bei der Handwerkskammer und registrieren sich dazu in der Regel 14 Tage vor dem Praktikum auf der Internetseite der Handwerkskammer. 
  • Sie schließen mit dem Handwerksbetrieb einen von beiden Seiten unterzeichneten Praktikumsvertrag ab und reichen diesen bei der Handwerkskammer ein. Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  • Sie reichen nach Erbringung des Praktikums den Anwesenheitsnachweis und den Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum bei der Handwerkskammer ein (spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums, per Post oder E-Mail).

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt